Auffrischungskurse für Ihre zusätztlichen Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen
Nach aktuellem Pflegereformgesetz müssen Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden Pflichtweiterbildungen besuchen.
Auffrischungskurse für Pflegemanagement, Intensivpflege und Wundmanagement
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Unterrichtsstunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Auffrischungskurse für Mentoren*innen, Praxisanleiter*innen und Hygienebeauftragte
Nach aktuellem Pflegereformgesetz müssen Mentoren*innen, Praxisanleiter*innen und Hygienebeauftragte jährlich mindestens 24 Unterrichtsstunden Pflichtweiterbildungen besuchen.