gem. Schulordnung Berufsfachschule (SächsGVBl.) § 56 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren
staatlich anerkannte Prüfung zum/zur Krankenpflegehelfer*in
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit (Blockmodell)
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit (Blockmodell)
staatlich anerkannte Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann
Die Ausbildung erfolgt betrieblich (dual)
Die Ausbildung erfolgt betrieblich (dual)
staatlich anerkannte Prüfung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann