Dieser Basiskurs ist nach ArGe-Curriculum Außerklinische Intensivpflege/ Beatmung (120 Stunden)
Dieser Basiskurs ist nach ArGe-Curriculum Außerklinische Intensivpflege/ Beatmung (120 Stunden) zertifiziert
gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V
Dieser Kurs wird jetzt monatlich bei uns starten!
Die Starttermine für die elftägige Weiterbildung sind:
07.04.2025, 05.05.2025, 10.06.2025 weitere für das Jahr 2025 folgen.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden ein von der ArGe Fachgesellschaften signiertes Zertifikat.
GIP Gesellschaft für medizinische Intensivpflege mbH Marzahner Straße 34 D-13053 Berlin |
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Wir haben die Zertifizierung als Bildungsanbieter von Expertenkursen nach dem Curriculum der DGF,
Wir haben die Zertifizierung als Bildungsanbieter von Expertenkursen nach dem Curriculum der DGF, DIGAB, KNAIB für die in der Urkunde mit der Zertifizierungsnummer D-SA-EPUB-E2025-02 ausgewiesenen beruflichen Zusatzqualifikationen erhalten.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie staatlich anerkannte Krankenschwester/ Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)
Nach regelmäßiger Teilnahme an den theoretischen Lernformaten, Erstellung einer Hausarbeit (Fallbesprechung), Abschlusskolloquium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der Certi.Care GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung".
Diese Aufbauqualifikation richtet sich an alle Teilnehmer mit abgeschlossener Basisqualifikation
Diese Aufbauqualifikation richtet sich an alle Teilnehmer mit abgeschlossener Basisqualifikation (Fachkraft für außerklinische Intensivpflege), nicht älter als 24 Monate. Wir haben die Zertifizierung als Bildungsanbieter von Expertenkursen nach dem Curriculum der DGF, DIGAB, KNAIB für die in der Urkunde mit der Zertifizierungsnummer D-SA-EPUB-E2025-02 ausgewiesenen beruflichen Zusatzqualifikationen erhalten.
erfolgreich abgeschlossene Basisqualifikation (Fachkraft für außerklinische Intensivpflege) (Urkunde muss vorab eingereicht werden und darf nicht älter als 24 Monate sein)
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie staatlich anerkannte Krankenschwester/ Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)
Nach regelmäßiger Teilnahme an den theoretischen Lernformaten, Erstellung einer Hausarbeit (Fallbesprechung), Abschlusskolloquium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der Certi.Care GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung".
4 Tage:
bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt
Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die
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Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.
Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.
Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.
M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie
M2 – Klinikpraktikum
M3 – Rettungswachepraktikum
M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie)
Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab
...Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab 01.10.2022 dürfen nur noch spezialisierte Leistungsempfänger chronische Wundversorgung durchführen.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „chronischer Wundexperte“.
Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die
...Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleitende werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.
Mit der neuen Weiterbildung werden den Weiterbildungsteilnehmenden Kompetenzen vermittelt, die sie für eine Tätigkeit als praxisanleitende Person benötigen. Langfristiges Ziel ist, die praktische Ausbildung der Auszubildenden mit Hilfe einer berufspädagogisch-didaktischen Qualifizierung des Ausbildungspersonals zeitgemäß und zukunftsweisend zu verbessern und eine adäquate Anleitung am Lernort Praxis möglich zu machen.
Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.
Deutschkenntnisse auf Niveau B2
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.
Deutschkenntnisse auf Niveau B2
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.
bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der
...Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.
Deutschkenntnisse auf Niveau B2
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Anschließend erfolgt die Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung, mit deren Bestehen der Führerschein Klasse B (PKW) erworben wird.
Jetzt starten und in nur 9 Monaten zur Pflegedienstleitung (PDL) weiterbilden!
Staatlich
...Jetzt starten und in nur 9 Monaten zur Pflegedienstleitung (PDL) weiterbilden!
Staatlich anerkannter Abschluss nach § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag) in Verbindung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sowie gemäß der SächsGfbWBVO §§ 34-37 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Nach Hausarbeit, bestandener schriftlichen Prüfungen und Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Pflegedienstleiter gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)
Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) mit
Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
Die Module werden bei Fortsetzung einer PDL-Ausbildung an unserer Akademie anerkannt.
Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung
...Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))
Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein
...Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 72 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.
Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.
Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung
...Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))
Modul I 460 UE + Modul II 340 UE
Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss.
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Heilerziehungspfleger*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagogen und Sozialpädagogen aus psychosozialen Arbeitsfeldern)
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches Zertifikat mit Angabe der Lehrplaninhalte der EURAKA-PEB-GmbH.
Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Bonner Curriculum von M. Kern, M. Müller, K. Aurnhammer und der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V.
Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die
...Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleiter werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.
Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:
Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)
Berufserfahrung von mind. 12 Monaten
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die
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Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.
Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.
Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.
M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie (vom 14.03.2025 bis 07.06.2025)
M2 – Klinikpraktikum
M3 – Rettungswachepraktikum
M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie) (vom 20.10.2025 bis 26.10.2025)