Weiter- und Aufstiegsfortbildungen

...an unserer Akademie

Hier die Übersicht unserer Kurse und Weiterbildungen aus dem gewählten Bereich.
Die Auswahl zeigt jeweils unsere Angebote für die nächsten 12 Monate. Über die Pfeile (links/rechts) können Sie jeweils 12 Monate vor und zurück springen.


31.03.2025 - 30.03.2026
  • Basiskurs: Fachkraft für außerklinische Intensivpflege

    Datum 07.04.2025 08:30 - 21.04.2025
    Kalender Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    Ort
    EURAKA-PEB GmbH
    07.04.2025 08:30 - 21.04.2025
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Basiskurs: Fachkraft für außerklinische Intensivpflege

    ITS Basis EURAKA ZertifizierungssiegelDieser Basiskurs ist nach ArGe-Curriculum Außerklinische Intensivpflege/ Beatmung (120 Stunden)

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    ITS Basis EURAKA ZertifizierungssiegelDieser Basiskurs ist nach ArGe-Curriculum Außerklinische Intensivpflege/ Beatmung (120 Stunden) zertifiziert

    gemäß der S2K-Leitlinie und der Rahmenempfehlungen nach §132l Abs. 1 SGB V 

    Dieser Kurs wird jetzt monatlich bei uns starten!
    Die Starttermine für die elftägige Weiterbildung sind:
    07.04.2025, 05.05.2025, 10.06.2025 weitere für das Jahr 2025 folgen.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • physiologische Grundlagen
    • Pathophysiologie der respiratorischen Insuffizienz
    • Beatmungs- / Ernährungsmanagement / Adaption
    • Medizintechnik / Monitoring
    • Notfallkompetenz
    • Sauerstofftherapie
    • Beatmungsmasken und Trachealkanülen und deren Applikationen
    • Tracheostoma-Management
    • Methoden der Sekretmobilisierung und -elimination
    • rechtliche Aspekte
    • Befeuchtungsmanagement der Atemwege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 106 Stunden in Vollzeit fachtheoretischer Unterricht (inkl. Selbststudium)
    • 40 Stunden fachpraktischer Unterricht / Hospitation

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung sowie Nachweis des fachpraktischen Unterrichts, erhalten die Teilnehmenden ein von der ArGe Fachgesellschaften signiertes Zertifikat.

     

    Partner:

    GIP Gesellschaft für medizinische Intensivpflege mbH
    Marzahner Straße 34
    D-13053 Berlin
      ITS-Basiskurs-Partner GIP, Gesellschaft für Intensivpflege
  • Expertenkurs: Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung | Komplettqualifikation | zertifiziert nach ArGe

    05.05.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    05.05.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Expertenkurs: Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung | Komplettqualifikation | zertifiziert nach ArGe

     

    ITS Basis EURAKA ZertifizierungssiegelWir haben die Zertifizierung als Bildungsanbieter von Expertenkursen nach dem Curriculum der DGF,

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    ITS Basis EURAKA ZertifizierungssiegelWir haben die Zertifizierung als Bildungsanbieter von Expertenkursen nach dem Curriculum der DGF, DIGAB, KNAIB für die in der Urkunde mit der Zertifizierungsnummer D-SA-EPUB-E2025-02 ausgewiesenen beruflichen Zusatzqualifikationen erhalten.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Durchführungsempfehlungen, respiratorische Insuffizienz
    • Niere, Lunge, Schmerz, Blutgasanalyse, Sauerstoff, Sekretmanagement
    • Erkrankungen mit ventilatorischer Insuffizienz, neurologische und neuromuskuläre Krankheitsbilder, außerklinische Beatmung, Heil- und Hilfsmittel
    • Arzneimittellehre
    • Notfallsituationen, Umgang mit klinischen Veränderungen, Ernährung, Masken, Trachealkanülen
    • Gerätekunde, Beatmungssituation in Grenzbereichen
    • Palliativpflege und Begleitung, Überleitungsmanagement
    • SGB V, SGB XI und rechtliche Aspekte
    • Logopädie, Physiologie und Ergotherapie
    • Hygiene und Dokumentation
    • Gesprächsführung, Kommunikation, besondere Pflegesituationen, Kommunikationsmanagement, Krisensituation meistern, Vorbereitung von Angehörigen, Lebensräume gestalten, Austausch mit Betroffenen, Unterstützung bei der Kommunikation
    • Teamleitung, Personalentwicklung, Organisationsstruktur

     

    zeitlicher Umfang:

    • 160 Unterrichtseinheiten in Präsenz
    • 27 Unterrichtseinheiten Hausarbeit und Kolloquium
    • 1. Block: 05.05.2025 bis 19.05.2025
    • 2. Block: 02.06.2025 bis 07.06.2025
    zuzüglich Fachpraktischer Unterricht
    • 40 Stunden Praktikum in der innerklinischen Intensivpflege
    • 20 Stunden in einer außerklinische Intensivpflege (welche in einem Weaningzentrum, einem Zentrum für außerklinische Beatmung oder in einer außerklinischen Beatmungs-WG geleistet werden können)

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie staatlich anerkannte Krankenschwester/ Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)

     

    Abschluss:

    Nach regelmäßiger Teilnahme an den theoretischen Lernformaten, Erstellung einer Hausarbeit (Fallbesprechung), Abschlusskolloquium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der Certi.Care GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung".

  • Expertenkurs: Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung | Aufbauqualifikation | zertifiziert nach ArGe

    12.05.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    12.05.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Expertenkurs: Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung | Aufbauqualifikation | zertifiziert nach ArGe

     

    ITS Basis EURAKA ZertifizierungssiegelDiese Aufbauqualifikation richtet sich an alle Teilnehmer mit abgeschlossener Basisqualifikation

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    ITS Basis EURAKA ZertifizierungssiegelDiese Aufbauqualifikation richtet sich an alle Teilnehmer mit abgeschlossener Basisqualifikation (Fachkraft für außerklinische Intensivpflege), nicht älter als 24 Monate. Wir haben die Zertifizierung als Bildungsanbieter von Expertenkursen nach dem Curriculum der DGF, DIGAB, KNAIB für die in der Urkunde mit der Zertifizierungsnummer D-SA-EPUB-E2025-02 ausgewiesenen beruflichen Zusatzqualifikationen erhalten.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Durchführungsempfehlungen, respiratorische Insuffizienz
    • Niere, Lunge, Schmerz, Blutgasanalyse, Sauerstoff, Sekretmanagement
    • Erkrankungen mit ventilatorischer Insuffizienz, neurologische und neuromuskuläre Krankheitsbilder, außerklinische Beatmung, Heil- und Hilfsmittel
    • Arzneimittellehre
    • Notfallsituationen, Umgang mit klinischen Veränderungen, Ernährung, Masken, Trachealkanülen
    • Gerätekunde, Beatmungssituation in Grenzbereichen
    • Palliativpflege und Begleitung, Überleitungsmanagement
    • SGB V, SGB XI und rechtliche Aspekte
    • Logopädie, Physiologie und Ergotherapie
    • Hygiene und Dokumentation
    • Gesprächsführung, Kommunikation, besondere Pflegesituationen, Kommunikationsmanagement, Krisensituation meistern, Vorbereitung von Angehörigen, Lebensräume gestalten, Austausch mit Betroffenen, Unterstützung bei der Kommunikation
    • Teamleitung, Personalentwicklung, Organisationsstruktur

     

    zeitlicher Umfang:

    wenn Sie einen Kurs "Pflegefachkraft für außerklinische Intensivpflege/ Beatmung nach ArGe, DGF, DIGAB oder KNAIB" besucht haben (gesamt 140 Stunden Theorie / 1 Stunde = 60 Minuten)
    • 106 Unterrichtseinheiten in Präsenz
    • 53 Unterrichtseinheiten Anrechnung aus dem Basiskurs
    • 27 Unterrichtseinheiten Hausarbeit und Kolloquium
    • 1. Block: 12.05.2025 bis 16.05.2025
    • 2. Block: 02.06.2025 bis 07.06.2025
    zuzüglich Fachpraktischer Unterricht
    • 40 Stunden Praktikum in der innerklinischen Intensivpflege
    • (20 Stunden aus Basiskurs können angerechnet werden)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • erfolgreich abgeschlossene Basisqualifikation (Fachkraft für außerklinische Intensivpflege) (Urkunde muss vorab eingereicht werden und darf nicht älter als 24 Monate sein)

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie staatlich anerkannte Krankenschwester/ Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann die im außerklinischen Intensivpflegebereich tätig sind oder werden wollen)

     

    Abschluss:

    Nach regelmäßiger Teilnahme an den theoretischen Lernformaten, Erstellung einer Hausarbeit (Fallbesprechung), Abschlusskolloquium und dem fachpraktischen Unterricht erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der Certi.Care GmbH mit der Bezeichnung "Pflegeexperte*in für außerklinische Beatmung".

  • Behandlungspflege LG 1

    14.05.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    14.05.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Behandlungspflege LG 1

    Ziele:

    • Weiterbildung von ungelernten Hilfskräften mit Praxiserfahrung in der Pflege nach §§
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    Ziele:

    • Weiterbildung von ungelernten Hilfskräften mit Praxiserfahrung in der Pflege nach §§ 132,132a und § 37 SGB V

     

    Inhalte:

    • Blutdruckmessung
    • Blutzuckermessung
    • Inhalation
    • Einreibungen
    • Kälteaufträger auflegen
    • Dermatologische Bäder
    • Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose ab Klasse 1 an- und ausziehen
    • Medikamente verabreichen und eingeben
    • Abnehmen eines Kompressionsverbandes
    • Subkutane Injektionen/Insulingabe
    • Ablegen von stabilisierenden Verbände
    • An- und Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen

    zeitlicher Umfang:

    4 Tage:

    • 14.05.2025
    • 21.05.2025
    • 28.05.2025
    • 04.06.2025

     

    zeitlicher Rahmen:

    • 40 Stunden Theorie (jeweils von 08:30 Uhr bis max. 16:30 Uhr)
    • 20 Stunden Praktikum in Ihrem Unternehmen

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt

     

    Abschluss:

    Nach einem erfolgreichem Abschlusstest und einem Befähigungsnachweis für die praktische Einarbeitung (LG1) erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter (Vollzeit)

    18.08.2025 08:00
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    18.08.2025 08:00
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter (Vollzeit)

     

    Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die

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    Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.

    Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.


    Ausbildungsinhalte:

    Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.

     

    M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie

    • Handlungsfeld Krankentransport und Rettungsdienst
      • Organisation des Rettungsdienstes
      • Versorgungskonzepte
      • Hygiene
      • rechtliche Aspekte
      • Besondere Einsatzlagen
      • Kommunikation
         
    • Versorgung von Notfallpatienten nach dem ABCDE – Schema
      • Grundlagen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
      • Grundlagen der Diagnostik und Betreuung von Notfallpatienten
      • Assistenz bei der erweiterten Diagnostik und Therapie von Notfallpatienten
         
    • spezielle Versorgung von Notfallpatienten
      • Versorgung besonderer Patientengruppen
      • Notfälle abseits der Routine

    • psychosoziale Aspekte

     

    M2 – Klinikpraktikum

    • Mitarbeit bei der Versorgung von Patienten und Patientinnen

     

    M3 – Rettungswachepraktikum

    • Praktikum an einer Rettungswache
    • Einsatz im Krankentransport und in der Notfallrettung
    • Umsetzung der theoretischen Inhalte

     

    M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie)

    • fachtheoretisches und fachpraktisches Training in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
    • Anschließend Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und praktischen Teil besteht

     

     

    zeitlicher Umfang:

    • 280 h theoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Schule
    • 160 h Praktikum an einer Rettungswache
    • 80 h Klinikpraktikum
    • die Ausbildung erfolgt in max. 4 Monaten
    • die Ausbildung kann durch Unterbrechung bis zu 2 Jahre verlängert werden (ausgenommen für die Teilnehmenden, die diese Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein absolvieren)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • die Weiterbildung erfolgt in Vollzeit
    • montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr (am 1. Tag 9:00 Uhr Beginn)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • Kenntnisse in deutscher Sprache (mind. B2)
    • gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung)
    • Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis")
    • vollendetes 18. Lebensjahr mit erfüllter Berufsschulpflicht

     

    Abschluss:

    • schriftliche und praktische Prüfung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
    • bei erfolgreicher Absolvierung erhält jeder Teilnehmende ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
  • Wundmanagement

    26.08.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    26.08.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Wundmanagement

    Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab

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    Versorgung chronischer Wunden gem. Bundesrahmenempfehlung §6 vom 01.01.2022 (gem. §132 SGB V). Ab 01.10.2022 dürfen nur noch spezialisierte Leistungsempfänger chronische Wundversorgung durchführen.


    Ausbildungsinhalte:

    • Grundlagen (Anatomie, Physiologie der Haut, Wunden, Wundheilung)
    • Krankheitsbilder (CVI, Ulcus Cruris, PAVK, diabetisches Fußsyndrom, Dekubitalulcus und Dekubitusprophylaxe etc.)
    • Lokaltherapie / Behandlungsprozess / Management (Wundbehandlungsprozess, Vakuumversiegelung, Verbandstechniken, palliative Wundversorgung, Metastasen etc.)
    • adjuvante (unterstützende) Maßnahmen (z. B. Kompressionstherapie, Ernährung, Schmerzmanagement und Heilmittel)
    • Wunddokumentation und Qualitätssicherung in der Wundtherapie

     

    zeitlicher Umfang:

    • 168 Unterrichtsstunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • dienstplanfreundlich jeweils dienstags
    • Beginn: 08:30 Uhr (10 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau)

     

    Abschluss:

    Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Zusatzqualifikation „chronischer Wundexperte“.

  • Mentor*in / Praxisanleiter*in

    15.09.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    15.09.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Mentor*in / Praxisanleiter*in

    Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die

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    Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleitende werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.

    Mit der neuen Weiterbildung werden den Weiterbildungsteilnehmenden Kompetenzen vermittelt, die sie für eine Tätigkeit als praxisanleitende Person benötigen. Langfristiges Ziel ist, die praktische Ausbildung der Auszubildenden mit Hilfe einer berufspädagogisch-didaktischen Qualifizierung des Ausbildungspersonals zeitgemäß und zukunftsweisend zu verbessern und eine adäquate Anleitung am Lernort Praxis möglich zu machen.

     

    Ausbildungsinhalte:

            Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:

    • Modul 3.1  ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
    • Modul 3.2  Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
    • Modul 3.3  die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten,
                        durchführen, evaluieren und Qualität sichern
    • Modul 3.4  Prüfen und Bewerten
    • Modul 3.5  Lernortkooperation mitgestalten
    • Modul 3.6  achtsam sein und verantwortungsvoll handeln

     

    zeitlicher Umfang:

    • 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
    • 50 Selbststudium-Stunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils montags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)

    • Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten

     

    Abschluss:

    • Prüfung als fachpraktische Lehraufgabe / Praxisanleitung
    • Modul-Prüfungen

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (Vollzeit) nach § 53b SGB XI

    22.09.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    22.09.2025 08:30
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    Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (Vollzeit) nach § 53b SGB XI

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Kommunikation und Interaktion
    • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
    • geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
    • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
    • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
    • Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen

     

    zeitlicher Umfang:

    • 608 Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht
    • 440 Stunden Praktikum

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Interesse an helfenden und pflegerischen Tätigkeiten
    • Einfühlvermögen
    • psychische und physische Eignung
    • Deutschkenntnisse auf Niveau B2

     

    Abschluss:

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.

  • Pflegeassistent*in (Vollzeit)

    22.09.2025 08:30
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    EURAKA-PEB GmbH
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    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Pflegeassistent*in (Vollzeit)

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
    • Kommunikation
    • Psychologie
    • Krankheitsbild Demenz
    • Krankheitslehre
    • Hygiene
    • Ethik, Religion
    • Berufskunde
    • Recht in der Pflege
    • Erste Hilfe
    • Physiotherapie, Bewegung
    • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung
    • Behandlungspflege (LG 1)
    • EDV-Anwendungen in der Pflege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 1392 Unterrichtsstunden Theorie
    • 480 Stunden Praxis

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Interesse an helfenden und pflegerischen Tätigkeiten
    • Einfühlvermögen
    • psychische und physische Eignung
    • Deutschkenntnisse auf Niveau B2

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (berufsbegleitend) nach § 53b SGB XI

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    EURAKA-PEB GmbH
    22.09.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Alltagsbegleiter*in für Demenzkranke (berufsbegleitend) nach § 53b SGB XI

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Kommunikation und Interaktion
    • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen
    • geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
    • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation- Rechtskunde
    • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
    • Bewegungsabläufe für Menschen mit Behinderungen

     

    zeitlicher Umfang:

    • 168 Unterrichtstunden (21 Tage)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils dienstags und mittwochs
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt

     

    Abschluss:

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, welches berechtigt, in Pflegeeinrichtungen als Alltagsbegleiter*in gem. der oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt zu werden.

  • Pflegeassistent*in (berufsbegleitend)

    22.09.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    22.09.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Pflegeassistent*in (berufsbegleitend)

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
    • Kommunikation, Psychologie, Krankheitsbild Demenz
    • Krankheitslehre, Hygiene, Ethik, Religion, Berufskunde
    • Recht in der Pflege, Erste Hilfe, Physiotherapie, Bewegung
    • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung, Behandlungspflege
    • EDV-Anwendungen in der Pflege

     

    zeitlicher Umfang:

    • 700 Stunden (Theorie)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • dienstags und mittwochs
    • Beginn: 08:30 Uhr (10 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • bereits als Pflegekraft oder Pflegehilfskraft in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung angestellt

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Mobile Pflegeassistenz mit Führerscheinerwerb Klasse B (PKW) (Vollzeit)

    22.09.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
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    Mobile Pflegeassistenz mit Führerscheinerwerb Klasse B (PKW) (Vollzeit)

    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der

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    Die Weiterbildung der Betreuungskräfte in der Altenpflege erfolgt auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Sozialkompetenz und Persönlichkeit
    • Kommunikation
    • Psychologie
    • Krankheitsbild Demenz
    • Krankheitslehre
    • Hygiene
    • Ethik, Religion
    • Berufskunde
    • Recht in der Pflege
    • Erste Hilfe
    • Physiotherapie, Bewegung
    • Ergotherapie, Beschäftigung, Betreuung
    • Behandlungspflege (LG 1)
    • EDV-Anwendungen in der Pflege
    • Erwerb des Führerscheins Klasse B (PKW)

     

    zeitlicher Umfang:

    • 1392 Stunden Theorie
    • 480 Stunden Praktikum
    • 60 Stunden Fahrschule

     

    zeitlicher Rahmen:

    • montags bis freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Interesse an helfenden und pflegerischen Tätigkeiten
    • Einfühlvermögen
    • psychische und physische Eignung
    • Deutschkenntnisse auf Niveau B2

     

    Abschluss der Weiterbildung und Führerscheinerwerb:

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung mit Praktikumsarbeit erhält jede*r Teilnehmende ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.
    Anschließend erfolgt die Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung, mit deren Bestehen der Führerschein Klasse B (PKW) erworben wird.

  • Pflegedienstleiter*in

    23.10.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    23.10.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Pflegedienstleiter*in

    Jetzt starten und in nur 9 Monaten zur Pflegedienstleitung (PDL) weiterbilden!

    Staatlich

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    Jetzt starten und in nur 9 Monaten zur Pflegedienstleitung (PDL) weiterbilden!

    Staatlich anerkannter Abschluss nach § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag) in Verbindung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung sowie gemäß der SächsGfbWBVO §§ 34-37 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Betriebswirtschaft
    • Rechtskunde
    • Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation
    • Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Ethik
    • Humanwissenschaften
    • Qualitätsmanagement

     

    zeitlicher Umfang:

    • 580 Stunden gesamt
    • 460 Unterrichsstunden (Theorie)
    • 120 Stunden fachpraktischer Unterricht (Leitungspraktikum)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • Abschluss nach nur 9 Monaten!
    • jeweils donnerstags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr
    • zusätzlich monatlich ein Wochenende (freitags und samstags) von 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 5, 6 oder 16 SächsGfbWBG oder
    • ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1  SächsGfbWBG mit dreijähriger Ausbildung in Vollzeitform oder
    • ein Berufsabschluss nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsGfbWBG mit zweijähriger Ausbildung in Vollzeitform, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang in der Behandlungspflege nachgewiesen wird

     

    Abschluss:

    Nach Hausarbeit, bestandener schriftlichen Prüfungen und Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Pflegedienstleiter gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Teamleitung

    23.10.2025 08:30
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    23.10.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Teamleitung

     Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Betriebswirtschaft (16
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    12/15 Kostenpflichtige Veranstaltung
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     Teamleitung eines ambulanten und stationären Pflegedienstes (ehem. WBL)

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Betriebswirtschaft (16 Unterrichtsstunden)
    • Rechtskunde (30 Unterrichtsstunden)
    • Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation (40 Unterrichtsstunden)
    • Soziologie, Psychologie, Pädagogik, Ethik (84 Unterrichtsstunden)
    • Humanwissenschaften / Qualitätsmanagement (30Unterrichtsstunden)

     

    zeitlicher Umfang:

    • 300 Stunden gesamt (davon 230 Unterrichtsstunden Theorie und 70 Stunden Selbststudium)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils donnerstags und / oder mittwochs bzw. freitags
    • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) mit

    • mindestens ein Jahr Praxiserfahrung

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.
    Die Module werden bei Fortsetzung einer PDL-Ausbildung an unserer Akademie anerkannt.

  • Heimleiterausbildung - 340UE

    23.10.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    23.10.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Heimleiterausbildung - 340UE

     Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung

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    3/15
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     Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Management, Betriebswirtschaft und Organisation 
    • Rechtskunde 
    • Personalführung
    • Human- und Pflegewissenschaft
    • Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Pädagogik )
    • Qualitätsmanagement

     

    zeitlicher Umfang:

    • Heimleiterausbildung in 340 Unterrichtsstunden (UE)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils ein- bis zweimal pro Woche
    • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss
    • Abschluss einer Ausbildung als Pflegedienstleiter/in (PDL)

     

    Abschluss:

    Nach erfolgreicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH.

  • Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen

    23.10.2025 08:30
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    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Qualitätsbeauftragte*r in Pflegeeinrichtungen

    Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein

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    Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem nach § 72 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselstellung ein. Sie sind für die Einführung, Durchsetzung und Kontrolle der qualitätssichernden Maßnahmen verantwortlich.

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Einführung in das Qualitätsmanagement
    • Qualitätsmanagementmodelle
    • Gesetzliche Grundlagen des Qualitätsmanagements (§ 80 SGB XI, § 135/137 SGBXI DIN ISO 9000-9002)
    • Sicherung und Nachweis der Qualität
    • Erarbeitung von Qualitätshandbüchern
    • Projektmanagement, Betriebswirtschaft, Rhetorik, Kommunikation
    • Moderation, Präsentation, EDV-Nutzung
    • Kritik- und Konfliktgespräche

     

    zeitlicher Umfang:

    • 168 Unterrichtsstunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • 8 bis 24 Unterrichtsstunden pro Woche
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen
    • mindestens ein Jahr Berufserfahrung
    • Hoch- bzw. Fachschulabschluss mit einjähriger praktischer Tätigkeit im Gesundheitswesen

     

    Abschluss:

    Prüfung als Fachkolloquium mit Präsentation eines Qualitätsthemas.
    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der EURAKA-PEB-GmbH, dass von den Pflegekassen anerkannt wird.

  • Heimleiterausbildung - 800UE

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    Heimleiterausbildung - 800UE

     Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung

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     Qualifizierung zum/zur Heimleiter*in (nach § 3 Heimgesetz und § 2 Heimpersonalverordnung (HeimPersV))

     

    Ausbildungsinhalte:

    • Management, Betriebswirtschaft und Organisation 
    • Rechtskunde 
    • Personalführung
    • Human- und Pflegewissenschaft
    • Sozialwissenschaften (Soziologie, Psychologie, Pädagogik )
    • Qualitätsmanagement

     

    zeitlicher Umfang:

    • Heimleiterausbildung in 800 Unterrichtsstunden (UE) für Teilnehmenden mit kaufmännischer Ausbildung
    • Modul I 460 UE + Modul II 340 UE

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils ein- bis zweimal pro Woche
    • je nach Bedarf monatlich ein Wochenende (freitags und samstags)
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Ausbildung zu einer Fachkraft im Gesundheits- oder Sozialwesen oder in einem kaufmännischen Beruf oder in der öffentlichen Verwaltung mit staatlich anerkanntem Abschluss.

     

    Abschluss:

    • mündliche Prüfung (schriftliche Abschlussarbeit und Kolloquium nur Modul I)
    • nach erforeicher mündlicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und ein Zeugnis der EURAKA-PEB-GmbH
  • Palliative Care für Pflegeeinrichtungen

    24.10.2025 08:30
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    24.10.2025 08:30
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Palliative Care für Pflegeeinrichtungen

    Ausbildungsinhalte:

    • Grundlagen Palliative Care
    • palliative Betreuungsansätze
    • Schmerztherapie und
    ...
    7/15 Kostenpflichtige Veranstaltung
    7/15
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    Ausbildungsinhalte:

    • Grundlagen Palliative Care
    • palliative Betreuungsansätze
    • Schmerztherapie und Symptomkontrolle
    • psychosoziale Aspekte
    • Hospizkonzepte in ambulanten und stationären Einrichtungen
    • Kommunikation
    • kulturelle, spirituelle und ethische Aspekte

     

    zeitlicher Umfang:

    • 200 Unterrichtstunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • jeweils freitags
    • Beginn: 08:30 Uhr (8 UE=Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag, 1 UE=45 min) / am 1. Tag: Beginn 09:00 Uhr

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, Heilerziehungspfleger*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagogen und Sozialpädagogen aus psychosozialen Arbeitsfeldern)

     

    Abschluss:

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein ausführliches Zertifikat mit Angabe der Lehrplaninhalte der EURAKA-PEB-GmbH.
    Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Bonner Curriculum von M. Kern, M. Müller, K. Aurnhammer und der Rahmenvereinbarung nach § 39a SGB V.

  • Mentor*in / Praxisanleiter*in: Crashkurs

    05.11.2025 08:30
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    EURAKA-PEB GmbH
    05.11.2025 08:30
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    Mentor*in / Praxisanleiter*in: Crashkurs

    Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die

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    Auf der Grundlage des §§ 30-33 der SächsGfbWBG und des Pflegeberufereformgesetzes sowie Anpassung an die Generalistik. Praxisanleiter werden dringend benötigt, um den Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu sichern.

     

    Ausbildungsinhalte:

            Der Weiterbildungsinhalt untergliedert sich in sechs Module:

    • Modul 3.1  ein professionelles Berufsverständnis als praxisanleitende Person entwickeln
    • Modul 3.2  Beziehungen individuell wahrnehmen und gestalten
    • Modul 3.3  die praktische Ausbildung planen, Anleitungssituationen vorbereiten,
                        durchführen, evaluieren und Qualität sichern
    • Modul 3.4  Prüfen und Bewerten
    • Modul 3.5  Lernortkooperation mitgestalten
    • Modul 3.6  achtsam sein und verantwortungsvoll handeln

     

    zeitlicher Umfang:

    • 300 Theorie-Stunden (Erhöhung der Theorie-Stunden gem. Änderung der Sächsischen Weiterbildungsverordnung für Gesundheitsfachberufe gem. SächsGfbWBVO)
    • 50 Selbststudium-Stunden

     

    zeitlicher Rahmen:

    • dienstplanfreundlich jeweils mittwochs und freitags
    • 1. Tag 09:00 Uhr; ansonsten: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (10 UE pro Unterrichtstag)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf (examiniert dreijährig, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann)

    • Berufserfahrung von mind. 12 Monaten

     

    Abschluss:

    • Prüfung als fachpraktische Lehraufgabe / Praxisanleitung
    • Modul-Prüfungen

    Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmenden einen staatlichen Abschluss als Praxisanleiter*in gem. den oben angegebenen gesetzlichen Grundlagen.

  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter (Teilzeit)

    06.03.2026 08:00
    Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung
    EURAKA-PEB GmbH
    06.03.2026 08:00
    [Weiterbildung und Aufstiegsfortbildung]
    Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter (Teilzeit)

     

    Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die

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    Die Qualifizierung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter stützt sich auf Personen, die eine Tätigkeit im qualifizierten Krankentransport, der Notfallrettung, Katastrophenschutz oder als Leitstellendisponent ausüben möchten und über keinen vergleichbaren Berufsabschluss für den Rettungsdienst verfügen. Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.

    Die Grundlage der Ausbildung ist die „Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern“ des Ausschusses Rettungswesen.


    Ausbildungsinhalte:

    Sie gliedert sich in vier Teilabschnitte. M1 bis M4 in einem Umfang von insgesamt 520h.

     

    M1 - Theoretische Ausbildung an unserer Akademie (vom 14.03.2025 bis 07.06.2025)

    • Handlungsfeld Krankentransport und Rettungsdienst
      • Organisation des Rettungsdienstes
      • Versorgungskonzepte
      • Hygiene
      • rechtliche Aspekte
      • Besondere Einsatzlagen
      • Kommunikation
         
    • Versorgung von Notfallpatienten nach dem ABCDE – Schema
      • Grundlagen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
      • Grundlagen der Diagnostik und Betreuung von Notfallpatienten
      • Assistenz bei der erweiterten Diagnostik und Therapie von Notfallpatienten
         
    • spezielle Versorgung von Notfallpatienten
      • Versorgung besonderer Patientengruppen
      • Notfälle abseits der Routine

    • psychosoziale Aspekte

     

    M2 – Klinikpraktikum

    • Mitarbeit bei der Versorgung von Patienten und Patientinnen

     

    M3 – Rettungswachepraktikum

    • Praktikum an einer Rettungswache
    • Einsatz im Krankentransport und in der Notfallrettung
    • Umsetzung der theoretischen Inhalte

     

    M4 – Prüfungsvorbereitung und Abschluss (Akademie) (vom 20.10.2025 bis 26.10.2025)

    • fachtheoretisches und fachpraktisches Training in Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
    • Anschließend Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und praktischen Teil besteht

     

     

    zeitlicher Umfang:

    • 280 h theoretischer und fachpraktischer Unterricht an der Schule
    • 160 h Praktikum an einer Rettungswache
    • 80 h Klinikpraktikum
    • die Ausbildung erfolgt in max. 4 Monaten
    • die Ausbildung kann durch Unterbrechung bis zu 2 Jahre verlängert werden (ausgenommen für die Teilnehmenden, die diese Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein absolvieren)

     

    zeitlicher Rahmen:

    • die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend
    • jeweils freitags 16:00 - 20:00 Uhr (theoretische Ausbildung an unserer Akademie)
    • jeweils samstags und sonntags 9:00 - 17:00 Uhr (theoretische Ausbildung an unserer Akademie)
    • 6 Wochenenden (WE) in Präsenz und 4 WE in online (jedes 2. WE online)
    • ausgenommen sind die Wochenenden: Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten
    • gesamt: 25 UE/WE, außer beim letzten Mal, da sind es nur 15 UE/WE (theoretische Ausbildung an unserer Akademie)

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • Kenntnisse in deutscher Sprache (mind. B2)
    • gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung)
    • Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis")
    • vollendetes 18. Lebensjahr mit erfüllter Berufsschulpflicht

     

    Abschluss:

    • schriftliche und praktische Prüfung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter
    • bei erfolgreicher Absolvierung erhält jeder Teilnehmende ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter