Für das Personal im Rettungsdienst besteht auf Grundlage der Gesetzgebung auf Landesebene eine
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Für das Personal im Rettungsdienst besteht auf Grundlage der Gesetzgebung auf Landesebene eine Pflicht zu einer jährlichen Fortbildung. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Leitungen. Durch die Vermittlung von theoretischen und praktischen Inhalten sollen die Teilnehmenden ihre Kompetenzen stärken.
RS/ RA/ NotSan
Tag 1
Tag 2
Tag 3
NotSan
Tag 4
Die Fortbildung ist alternativ auch zu folgenden Terminen buchbar:
13.01.2025 | - | 16.01.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
27.01.2025 | - | 30.01.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
10.02.2025 | - | 13.02.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
03.03.2025 | - | 06.03.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
24.03.2025 | - | 27.03.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
14.04.2025 | - | 17.04.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
28.04.2025 | - | 30.04.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
12.05.2025 | - | 15.05.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
08.09.2025 | - | 11.09.2025 | + | 1 Tag nach Wahl (VoD) |
Möchten Sie zu einem der o.g. Termine die Fortbildung besuchen, geben Sie im Verlauf der Buchung das Startdatum aus o.g. Liste bitte im Feld "Alternatives Kursstartdatum" ein.
Auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI muss einmal im Jahr eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften erfolgen.
Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Curriculum „Federhenn, Kern, Graf“.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Auf Grundlage der Betreuungskräfte-Richtlinie des GKV § 43b und des zweiten Pflegestärkungsgesetzes § 53b SGB XI muss einmal im Jahr eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften erfolgen.
Die Durchführung des Kurses erfolgt nach dem Curriculum „Federhenn, Kern, Graf“.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe
Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe Tageskurs!
Möchten Sie endlich Ihren Führerschein erwerben? Dann ist unser Erste-Hilfe Kurs genau das Richtige für Sie! In vielen Ländern ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe Kurs eine wichtige Voraussetzung für den Führerscheinerwerb. Doch unser Kurs bietet Ihnen nicht nur die Erfüllung dieser Voraussetzung für alle Führerscheinklassen, sondern auch wertvolle Kenntnisse denn oftmals reicht bereits ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Und im Ernstfall entscheidet Ihr Können über die weitere Gesundheit der Unfallbeteiligten.
In unserem praxisorientierten Kurs lernen Sie alles, was Sie wissen müssen, um in Notsituationen richtig zu handeln. Wir behandeln wichtige Themen wie die Grundlagen der Ersten Hilfe, die richtige Vorgehensweise beim Notruf und die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen wie der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW). Sie erfahren, wie Sie je nach Verletzung und Wunde richtig reagieren. Auch der Umgang mit speziellen Notfällen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird ausführlich behandelt.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf praktische Übungen. Sie haben die Möglichkeit, das Gelernte direkt anzuwenden und sich mit verschiedenen Erste-Hilfe-Techniken vertraut zu machen. Am Ende des Kurses erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das Sie nicht nur für den Führerscheinerwerb benötigen, sondern auch Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Notfällen dokumentiert.
Melden Sie sich noch heute an denn Ihr Wissen und Können kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen.
keine
Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme
Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe
Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe Tageskurs!
Möchten Sie endlich Ihren Führerschein erwerben? Dann ist unser Erste-Hilfe Kurs genau das Richtige für Sie! In vielen Ländern ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe Kurs eine wichtige Voraussetzung für den Führerscheinerwerb. Doch unser Kurs bietet Ihnen nicht nur die Erfüllung dieser Voraussetzung für alle Führerscheinklassen, sondern auch wertvolle Kenntnisse denn oftmals reicht bereits ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Und im Ernstfall entscheidet Ihr Können über die weitere Gesundheit der Unfallbeteiligten.
In unserem praxisorientierten Kurs lernen Sie alles, was Sie wissen müssen, um in Notsituationen richtig zu handeln. Wir behandeln wichtige Themen wie die Grundlagen der Ersten Hilfe, die richtige Vorgehensweise beim Notruf und die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen wie der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW). Sie erfahren, wie Sie je nach Verletzung und Wunde richtig reagieren. Auch der Umgang mit speziellen Notfällen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird ausführlich behandelt.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf praktische Übungen. Sie haben die Möglichkeit, das Gelernte direkt anzuwenden und sich mit verschiedenen Erste-Hilfe-Techniken vertraut zu machen. Am Ende des Kurses erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das Sie nicht nur für den Führerscheinerwerb benötigen, sondern auch Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Notfällen dokumentiert.
Melden Sie sich noch heute an denn Ihr Wissen und Können kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen.
keine
Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme
Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe
Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe Tageskurs!
Möchten Sie endlich Ihren Führerschein erwerben? Dann ist unser Erste-Hilfe Kurs genau das Richtige für Sie! In vielen Ländern ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe Kurs eine wichtige Voraussetzung für den Führerscheinerwerb. Doch unser Kurs bietet Ihnen nicht nur die Erfüllung dieser Voraussetzung für alle Führerscheinklassen, sondern auch wertvolle Kenntnisse denn oftmals reicht bereits ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Und im Ernstfall entscheidet Ihr Können über die weitere Gesundheit der Unfallbeteiligten.
In unserem praxisorientierten Kurs lernen Sie alles, was Sie wissen müssen, um in Notsituationen richtig zu handeln. Wir behandeln wichtige Themen wie die Grundlagen der Ersten Hilfe, die richtige Vorgehensweise beim Notruf und die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen wie der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW). Sie erfahren, wie Sie je nach Verletzung und Wunde richtig reagieren. Auch der Umgang mit speziellen Notfällen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird ausführlich behandelt.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf praktische Übungen. Sie haben die Möglichkeit, das Gelernte direkt anzuwenden und sich mit verschiedenen Erste-Hilfe-Techniken vertraut zu machen. Am Ende des Kurses erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das Sie nicht nur für den Führerscheinerwerb benötigen, sondern auch Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Notfällen dokumentiert.
Melden Sie sich noch heute an denn Ihr Wissen und Können kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen.
keine
Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6,
...Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und für Wundmanager*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Functional Food - die wachsende Rolle der Nahrungsergänzungsmittel
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.
Pflegedokumentation und Pflegeüberleitung in der Altenpflege ist ein perfekter Helfer in
...Pflegedokumentation und Pflegeüberleitung in der Altenpflege ist ein perfekter Helfer in Sachen Dokumentation. Dieses Kurs richtet sich insbesondere an Pflegeassistenten.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Eine effektive Schmerzbehandlung kann nur leisten werden, wenn man das entsprechende Wissen und die
...Eine effektive Schmerzbehandlung kann nur leisten werden, wenn man das entsprechende Wissen und die notwendige Kompetenz mitbringt. Schmerzmanagement in der Pflege ist besonders für Pflegeassistenten geeignet.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Würdevolle und respektvolle Begleitung von demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche
...Würdevolle und respektvolle Begleitung von demenzerkrankten Menschen.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Durchführung einfache Wundversorgung, einschließlich Anlegen von Verbänden.Dieses
...Durchführung einfache Wundversorgung, einschließlich Anlegen von Verbänden.Dieses Auffrischungsseminar ist besonders für Pflegekräfte geeignet.
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von
...Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.
Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und für Wundmanager*innen geeignet.
Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen
Pharmakogenetik
Würdevolle und respektvolle Kommunikation im Pflegealltag
Würdevolle und respektvolle Kommunikation im Pflegealltag
Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien der § 43b und § 53c (ehemals § 87b) zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 53c SGB XI. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.
Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen
...Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!
Mentor*innen / Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Mentoren*innen / Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.