Tagesseminare & Sonderkurse

...an unserer Akademie

Hier die Übersicht unserer Kurse und Weiterbildungen aus dem gewählten Bereich.
Die Auswahl zeigt jeweils unsere Angebote für die nächsten 12 Monate. Über die Pfeile (links/rechts) können Sie jeweils 12 Monate vor und zurück springen.


15.08.2025 - 14.08.2026
  • Erste-Hilfe Kurs

    Datum 22.08.2025 08:30 - 16:00
    Kalender Tagesseminare & Sonderkurse
    Ort
    EURAKA-PEB GmbH
    22.08.2025 08:30 - 16:00
    [Tagesseminare & Sonderkurse]
    Erste-Hilfe Kurs


    Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe

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    Sichern Sie sich Ihren Führerschein (für alle Klassen) – mit unserem umfassenden Erste-Hilfe Tageskurs!

    Möchten Sie endlich Ihren Führerschein erwerben? Dann ist unser Erste-Hilfe Kurs genau das Richtige für Sie! In vielen Ländern ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe Kurs eine wichtige Voraussetzung für den Führerscheinerwerb. Doch unser Kurs bietet Ihnen nicht nur die Erfüllung dieser Voraussetzung für alle Führerscheinklassen, sondern auch wertvolle Kenntnisse denn oftmals reicht bereits ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Und im Ernstfall entscheidet Ihr Können über die weitere Gesundheit der Unfallbeteiligten.

    In unserem praxisorientierten Kurs lernen Sie alles, was Sie wissen müssen, um in Notsituationen richtig zu handeln. Wir behandeln wichtige Themen wie die Grundlagen der Ersten Hilfe, die richtige Vorgehensweise beim Notruf und die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen wie der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW). Sie erfahren, wie Sie je nach Verletzung und Wunde richtig reagieren. Auch der Umgang mit speziellen Notfällen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall, wird ausführlich behandelt.

    Darüber hinaus legen wir großen Wert auf praktische Übungen. Sie haben die Möglichkeit, das Gelernte direkt anzuwenden und sich mit verschiedenen Erste-Hilfe-Techniken vertraut zu machen. Am Ende des Kurses erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das Sie nicht nur für den Führerscheinerwerb benötigen, sondern auch Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Notfällen dokumentiert.

    Melden Sie sich noch heute an denn Ihr Wissen und Können kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen.

     

    Ausbildungsinhalte:

    1. Einführung in die Erste Hilfe
    • Bedeutung der Ersten Hilfe
    • Rechtliche Grundlagen (z.B. Laienhilfe, Notruf)

    1. Sicherheitsaspekte
    • Eigene Sicherheit
    • Gefahren erkennen und vermeiden

    1. Notruf absetzen
    • Wie und wann den Notruf wählen
    • Wichtige Informationen für die Rettungsleitstelle

    1. Basismaßnahmen der Ersten Hilfe
    • Bewusstseinskontrolle (Ansprechen, Schütteln)
    • Atmung überprüfen
    • Herz-Kreislauf-Stillstand und Wiederbelebung (HLW)

    1. Wundversorgung
    • Arten von Wunden (Schnitt-, Stich-, Schürfwunden)
    • Reinigung und Verbinden von Wunden
    • Umgang mit Blutungen (Druckverband, Tourniquet)

    1. Verletzungen und deren Behandlung
    • Knochenbrüche und Verstauchungen
    • Verbrennungen und Verbrühungen
    • Biss- und Stichverletzungen

    1. Krankheitsbilder
    • Herzinfarkt und Schlaganfall erkennen
    • Allergische Reaktionen
    • Diabetes

    1. Spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • Umgang mit bewusstlosen Personen
    • Maßnahmen bei Atemnot
    • Erste Hilfe bei Vergiftungen

    1. Praktische Übungen
    • Durchführung von Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
    • Wundversorgung und Verbände anlegen
    • Simulation von Notfallsituationen

    1. Abschluss und Zertifizierung
    • Wiederholung der wichtigsten Inhalte
    • Fragen und Antworten
    • Ausgabe von Teilnahmezertifikaten

     

    zeitlicher Umfang:

    • 1 Tag mit 9 Unterrichtseinheiten

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Zugangsvoraussetzungen:

    • keine

     

    Abschluss:

    Nach Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme

     

    Wir weisen darauf hin, dass bei zu wenigen Anmeldungen ein Ausweichtermin angeboten wird.

  • Fortbildung Rettungsdienst

    08.09.2025 08:00 - 11.09.2025
    Tagesseminare & Sonderkurse
    EURAKA-PEB GmbH
    08.09.2025 08:00 - 11.09.2025
    [Tagesseminare & Sonderkurse]
    Fortbildung Rettungsdienst

     

    Für das Personal im Rettungsdienst besteht auf Grundlage der Gesetzgebung auf Landesebene eine

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    Für das Personal im Rettungsdienst besteht auf Grundlage der Gesetzgebung auf Landesebene eine Pflicht zu einer jährlichen Fortbildung. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der ärztlichen Leitungen. Durch die Vermittlung von theoretischen und praktischen Inhalten sollen die Teilnehmenden ihre Kompetenzen stärken.


    Fortbildungsinhalte:

    RS/ RA/ NotSan

    Tag 1

    Tag 2

    • Medikamente im Rettungsdienst
    • Reanimationstraining nach ERC Guidelines 2021

    Tag 3

    • Recht im Rettungsdienst

    NotSan

    Tag 4

    • Elektrolyte in der Präklinik
    • CRM - Kommunikation - Teamplay -Fehlerkultur

     

    zeitlicher Umfang:

    • 3 Tage für Rettungssanitäter / Rettungssanitäterinnen und Rettungsassistenten / Rettungsassistentinnen (in Präsenz)
    • 4 Tage für Notfallsanitäter / Notfallsanitäterinnen (3 Tage in Präsenz / 1 Tag online über Video on Demand (VoD))

     

    zeitlicher Rahmen:

    • 10 Unterrichtseinheiten je Tag
    • jeweils 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

     

    Alternativer Kursstart:

    Die Fortbildung ist alternativ auch zu folgenden Terminen buchbar:

    08.09.2025 - 11.09.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
    27.10.2025 - 30.10.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
    03.11.2025 - 06.11.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
    24.11.2025 - 27.11.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
    15.12.2025 - 18.12.2025 + 1 Tag nach Wahl (VoD)
             
             
             
             

     

    Möchten Sie zu einem der o.g. Termine die Fortbildung besuchen, geben Sie im Verlauf der Buchung das Startdatum aus o.g. Liste bitte im Feld "Alternatives Kursstartdatum" ein.

     

    Referenten:

    • Fachdozenten

     

    Abschluss:

    • nach Teilnahme an der Fortbildung erhält jede / jeder Teilnehmende ein Fortbildungszertifikat
  • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Mediation

    11.09.2025 08:30
    Tagesseminare & Sonderkurse
    EURAKA-PEB GmbH
    11.09.2025 08:30
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    Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Mediation

    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von

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    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

    Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

     

    Ziele:

    Nutzen der Möglichkeit der Konfliktlösung mit Hilfe eines unparteiischen, neutralen Dritten als „Steuermann“, durch verhandeln.
    Einsatz von Fragetechniken von offenen bis zirkulären Fragen durch den Mediator, damit die die Medianten gemeinsam Lösungen erarbeiten, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.

     

    Inhalte:

    Überblick über die Möglichkeiten der Konfliktlösung
    Der Mediator als „Streitvermittler“, ohne Entscheidungskompetenz.
    Das Mediationsverfahren als außergerichtliches, freiwilliges und vertrauliches Verfahren zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien.
    Der unparteiische Mediator hilft den Konfliktparteien mit dem Ziel, dass diese eine Lösung für den Konflikt finden.

    Üben der Anwendung von Fragetechniken um viel über den Konflikt, die Wahrnehmung und die Interessen herauszuarbeiten - von der Vergangenheit zur Zukunft - das 5 Phasen Modell nach Besemer

     

    Zielgruppe:

    • Ärzte, Führungskräfte, Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und alle, die sich zum Thema Mediation weiterbilden möchten
  • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | der Tumorpatient - Fehl- und Mangelernährung

    12.09.2025 08:30
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    EURAKA-PEB GmbH
    12.09.2025 08:30
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    Auffrischungskurs: Pflegemanagement | der Tumorpatient - Fehl- und Mangelernährung

    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von

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    Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege und Wundmanagement eine jährliche Fortbildung.

    Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

     

    Ziele:

    Sensibilisierung zur Thematik, Möglichkeiten zu Veränderungen

     

    Inhalte:

    • Prävalenz von Tumorpatienten
    • Ernährungsdiagnostik
    • Ernährungstherapie

     

    Zielgruppe:

    • alle Beschäftigten im Pflegemanagement, in der Intensivpflege und im Wundmanagement
  • Auffrischungskurs: Praxisanleiter*in | Kompetenzbereiche laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung verstehen und anwenden

    16.09.2025 08:30
    Tagesseminare & Sonderkurse
    EURAKA-PEB GmbH
    16.09.2025 08:30
    [Tagesseminare & Sonderkurse]
    Auffrischungskurs: Praxisanleiter*in | Kompetenzbereiche laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung verstehen und anwenden

    Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

     

    Ziele:

    Praxisanleiter*innen sind im

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    Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

     

    Ziele:

    Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

     

    Inhalte:

    • Erklärung der „neuen“ Kompetenzbereiche
    • Kompetenzbereiche in der Praxis analysieren
    • Tätigkeitsnachweisheft anhand Kompetenzbereiche ausfüllen können
    • Hilfestellung beim Verstehen von Kompetenzbeurteilungen lt. PflAPrV

       

      Zielgruppe:

      • Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    • Auffrischungskurs: Alltagsbegleiter*in | Recht in der Pflege – Sicherheit im Alltag schaffen

      16.09.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
      16.09.2025 08:30
      [Tagesseminare & Sonderkurse]
      Auffrischungskurs: Alltagsbegleiter*in | Recht in der Pflege – Sicherheit im Alltag schaffen

      Ziele:

      Kennenlernen der rechtliche Grundlagen im Gesundheitsbereich

       

      Inhalte:

      • Schweigepflicht, Datenschutz
      • Patientenverfügung,
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      Ziele:

      Kennenlernen der rechtliche Grundlagen im Gesundheitsbereich

       

      Inhalte:

      • Schweigepflicht, Datenschutz
      • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
      • Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
      • Dokumentation

       

      Zielgruppe:

      Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

    • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | MDK Prüfung

      18.09.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
      18.09.2025 08:30
      [Tagesseminare & Sonderkurse]
      Auffrischungskurs: Pflegemanagement | MDK Prüfung

      Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso

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      5/25 Kostenpflichtige Veranstaltung
      5/25
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      Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso wichtiger ist es, sich mit der Thematik Pflegewissenschaft tiefer auseinanderzusetzen.

      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

      Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

       

      Ziele:

      Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen Pflegeforschung und Pflegewissenschaft näher zu bringen. Ziel ist es den Umgang mit entsprechender Literatur zu festigen und zu erfahren das „wissenschaftlich“ nicht immer „kompliziert formuliert“ heißt.


      Inhalte:

      • Qualitätsprüfungsprozesse
      • Beschreibung des Verfahrens zur Regel-, Anlass- und Wiederholungsprüfung
      • Kriterien zur Bewertung der Pflegequalität
      • Prüfmethodik und Durchführung

       

      Zielgruppe:

      • Praxisanleitung, Pflegedienstleitung und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | MDK Stellungnahme

      25.09.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
      25.09.2025 08:30
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      Auffrischungskurs: Pflegemanagement | MDK Stellungnahme

      Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso

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      1/25 Kostenpflichtige Veranstaltung
      1/25
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      Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso wichtiger ist es, sich mit der Thematik Pflegewissenschaft tiefer auseinanderzusetzen.

      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

      Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

       

      Ziele:

      Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen näher zu bringen wie sie nach erhalt eines Mängelberichtes des MDK damit umgehen.


      Inhalte:

      • Umgang mit Mängeln und Abweichungen
      • Begründungen und Argumentatioonen zu den MDK-feststellungen
      • praktische Übungen

       

      Zielgruppe:

      • Praxisanleitung, Pflegedienstleitung und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    • Auffrischungskurs: Praxisanleiter*in | 4-Stufen-Methode der Praxisanleitung praxisgerecht umsetzen

      21.10.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
      21.10.2025 08:30
      [Tagesseminare & Sonderkurse]
      Auffrischungskurs: Praxisanleiter*in | 4-Stufen-Methode der Praxisanleitung praxisgerecht umsetzen

      Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

       

      Ziele:

      Praxisanleiter*innen sind im

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      Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

       

      Ziele:

      Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

       

      Inhalte:

      • Vorstellung verschiedener Methoden für die Praxisanwendung
      • praktische Anwendung

       

      Zielgruppe:

      • Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Qualitätssicherung in der Wundtherapie

      28.10.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
      28.10.2025 08:30
      [Tagesseminare & Sonderkurse]
      Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Qualitätssicherung in der Wundtherapie

      Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso

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      2/25 Kostenpflichtige Veranstaltung
      2/25
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      Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlagen sämtlichen pflegerischen Handelns. Umso wichtiger ist es, sich mit der Thematik Pflegewissenschaft tiefer auseinanderzusetzen.

      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

       

      Ziele:

      Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer*innen das Thema Qualitätssicherung in der Wundtherapie näher zu bringen.


      Inhalte:

      • Qualitätssicherung in der Wundtherapie
      • Schnittstellenmanagement (Organisation, Überleitungs- und Entlassungsmanagement)
      • Kontinuierlich angemessene Versorgung der Wunden
      • Mitwirkung und Mitgestalltung bei Entlassungsplanung, weitere Entlassungsversorgung
      • Alternativtherapie zur Wundversorgung
      • Vermeidung von Komplikationen 

       

      Zielgruppe:

      • Wundmanager, Praxisanleiter, Pflegedienstleitungen und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    • Auffrischungskurs: Alltagsbegleiter*in | Palliative Begleitung – Würdevolle Unterstützung am Lebensende

      04.11.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
      04.11.2025 08:30
      [Tagesseminare & Sonderkurse]
      Auffrischungskurs: Alltagsbegleiter*in | Palliative Begleitung – Würdevolle Unterstützung am Lebensende

      Ziele:

      Umgang und Betreuung von Sterbenden

       

      Inhalte:

      • Grundlagen der palliativen Versorgung
      • Hospizarbeit
      • Kommunikation
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      1/20 Kostenpflichtige Veranstaltung
      1/20
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      Ziele:

      Umgang und Betreuung von Sterbenden

       

      Inhalte:

      • Grundlagen der palliativen Versorgung
      • Hospizarbeit
      • Kommunikation am Lebensende
      • Rituale
      • Aromatherapie

       

      Zielgruppe:

      Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

    • Auffrischungskurs: Praxisanleiter*in | Berufsverständnis im Wandel - Ethische Dilemmasituationen im Pflegalltag mit Azubis lösen

      11.11.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
      11.11.2025 08:30
      [Tagesseminare & Sonderkurse]
      Auffrischungskurs: Praxisanleiter*in | Berufsverständnis im Wandel - Ethische Dilemmasituationen im Pflegalltag mit Azubis lösen

      Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

       

      Ziele:

      Praxisanleiter*innen sind im

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      5/15 Kostenpflichtige Veranstaltung
      5/15
      Kostenpflichtige Veranstaltung
      Veranstaltung Buchen!

      Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

       

      Ziele:

      Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

       

      Inhalte:

      • Auseinandersetzung / Umgang mit immanenten ethischen Dilemmasituationen/ Erkennen von Dilemmasituationen
      • Reflektion dieser im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit gegenüber den Auszubildenden und den zu versorgenden Menschen und ihren Bezugspersonen
      • Entwickelung von Strategien zum Umgang mit ethischen Dilemmasituationen
      • Reflektion der eigenen persönlichen berufsethischen Wertvorstellungen und Positionierung zu ethischen Fragestellungen
      • Kritische Analyse des eigenen Umgangs mit moralischer Desensibilisierung
      • Ableitung von Handlungsalternativen im Umgang mit den Auszubildenden

       

      Zielgruppe:

      • Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern
    • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Palliative Wundversorgung bei inoperablen Hauttumoren

      11.11.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
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      11.11.2025 08:30
      [Tagesseminare & Sonderkurse]
      Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Palliative Wundversorgung bei inoperablen Hauttumoren

      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von

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      1/20 Kostenpflichtige Veranstaltung
      1/20
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      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

      Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für  Wundmanager*innen geeignet.

       

      Ziele:

      Die palliative Wundversorgung verfolgt nicht mehr die vollständige Heilung der Wunde, sondern konzentriert sich auf Lebensqualität und Symptomkontrolle.

      Die wichtigsten Ziele sind:
      Linderung von Schmerzen
      Reduktion von Geruch und Exsudat
      Vermeidung von Blutungen und Infektionen
      Erhalt der Lebensqualität

       

      Inhalte:

      Symptomorientierte Wundversorgung

      • Auswahl geeigneter Verbandmaterialien (z. B. Hydrokolloide, Alginate, Silikonauflagen)
      • Häufigkeit und Art der Verbandwechsel dem Zustand des Patienten anpassen (Schmerz)
      • Geruchsmanagement
      • Psychosoziale Begleitung

       

      Zielgruppe:

      • Alle Beschäftigten im Wundmanagement, im Pflegemanagement, und in der Intensivpflege
    • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Punktwertkalkulation - Überprüfung der Einhaltung der regional üblichen Entgelte

      11.11.2025 08:30
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      11.11.2025 08:30
      [Tagesseminare & Sonderkurse]
      Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Punktwertkalkulation - Überprüfung der Einhaltung der regional üblichen Entgelte

      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von

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      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

       

      Inhalte:

      Symptomorientierte Wundversorgung

      • Kalkulation der Personalkosten (Zulagen + Zuschläge)
      • Kalkulation der prognostizierten Sachkosten
      • Hinweise zur Verhandlungstaktik mit den Krankenkassen
      • Umgang mit dem Ergebnis der Punktwerterhöhung und Kommunikation mit den Klienten (z.B. Anpassung Pflegeverträge)

       

      Zielgruppe:

      • Alle Beschäftigten im Pflegemanagement
    • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Erbrecht

      13.11.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
      13.11.2025 08:30
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      Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Erbrecht

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      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

      Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen geeignet.

       

      Ziele:

      Eine zuverlässige Regelung des Erbes muss für Nachkommen möglichst so erfolgen, dass Konflikte vermieden werden. In diesem Seminar werden mögliche Wege der Erbregelung aufgezeigt

       

      Inhalte:

      • gesetzliche Erbfolge
      • Erbordnungen
      • Erbrecht der Ehegatten
      • rechtliche Stellung der Erben
      • Erbschein
      • gewillkürte Erbfolge
      • Erbvertrag
      • Testament
      • Pflichtteilsrecht

       

      Zielgruppe:

      • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
    • Auffrischungskurs: Alltagsbegleiter*in | Demenz verstehen und erleben – Perspektivwechsel mit dem Demenzsimulator

      25.11.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
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      25.11.2025 08:30
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      Auffrischungskurs: Alltagsbegleiter*in | Demenz verstehen und erleben – Perspektivwechsel mit dem Demenzsimulator

      Ziele:

      Verständnisvoller Umgang mit Demenzerkrankten und die Durchführung eines Selbsttestes

       

      Inhalte:

      • Grundlagen zu
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      Ziele:

      Verständnisvoller Umgang mit Demenzerkrankten und die Durchführung eines Selbsttestes

       

      Inhalte:

      • Grundlagen zu Demenz
      • Kommunikation mit Demenzerkrankten
      • Erleben von Demenz mit einem Demenzsimulator

       

      Zielgruppe:

      Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte (Alltagsbegleiter*innen und Pflegeassistenten*innen) auf Basis der Richtlinien von § 43b und § 53b SGB XI zur Qualifikation und den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen. Mindestens einmal im Jahr muss eine regelmäßige Fortbildung von mindestens 16 Unterrichtsstunden von Betreuungskräften in Pflegeheimen erfolgen.

    • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Trugschlüsse und Rechtsirrtümer im Betreuungsrecht | rechtlicher Rahmen für die Dokumentation in der Pflege

      27.11.2025 08:30
      Tagesseminare & Sonderkurse
      EURAKA-PEB GmbH
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      Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Trugschlüsse und Rechtsirrtümer im Betreuungsrecht | rechtlicher Rahmen für die Dokumentation in der Pflege

      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von

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      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

      Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für Intensivpfleger*innen und Wundmanager*innen geeignet.

       

      Ziele:

      Die Erbringung ärztlicher Leistungen durch nichtärztliches Personal, ist aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Tagesseminar mögliche Lösungsansätze. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Inhalte im Seminar dargestellt.

       

      Inhalte:

      • Die Einwilligung des einwilligungsfähigen Betreuten
      • Die Einwilligung des rechtlichen Betreuers
      • Entmündigungswirkung durch Einwilligungsvorbehalt
      • Besonderheiten bei der Einwilligung in Freiheitsentzug
      • Der Kontrollbetreuer
      • Der rechtliche Charakter der Dokumentation
      • Ansprüche des Patienten aus Dokumentationsmängeln
      • Schutz vor Haftung bei Dokumentationslücken
      • Leitfaden für eine ordnungsgemäße Dokumentation
      • Praktische Umsetzung einer schlanken Dokumentation
      • Betreuungsrecht NEU

       

      Zielgruppe:

      • Ärzte, Führungskräfte und Pflegepersonal in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
    • Auffrischungskurs: Pflegemanagement | Wunddokumentation und Wundtherapie

      02.12.2025 08:30
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      Nach SGB V § 132a ist eine obligatorische Fortbildung im Bereich des Pflegemanagements von jährlich 32 Stunden festgelegt. Der MDK empfiehlt auch im Bereich der Intensivpflege eine jährliche Fortbildung.

      Dieser Auffrischungskurs ist auch als Fachweiterbildung für  Wundmanager*innen und für Intensivpfleger*innen geeignet.

       

      Ziele:

      Gute Wundversorgung beginnt mit genauer Beobachtung und endet mit konsequenter Dokumentation!

       

      • Verlaufsbeobachtung und Erfolgskontrolle
      • Tansparenz und rechtliche Absicherung
      • Kommunikation im interprofessionellen Team
        Pflegestandards einhalten & Qualität sichern

       

       

      Inhalte:

      • Wundart & Entstehung
      • Größe & Tiefe
      • Exsudat & Geruch
      • Schmerzbehandlung
      • Verlauf & Maßnahmen

       

      Zielgruppe:

      • Alle Beschäftigten im Wundmanagement, im Pflegemanagement, und in der Intensivpflege
    • Auffrischungskurs: Praxisanleiter*in | Generationen im Wandel - Umgang mit verschiedenen Generationen im Pflegeteam

      09.12.2025 08:30
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      Auffrischungskurs: Praxisanleiter*in | Generationen im Wandel - Umgang mit verschiedenen Generationen im Pflegeteam

      Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

       

      Ziele:

      Praxisanleiter*innen sind

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      Seit dem 01.01.2020 Pflichtweiterbildung (lt. Pflegeberufereformgesetz) über 24 Stunden!

       

      Ziele:

      Praxisanleiter*innen sind im Unternehmen für Auszubildende zuständig. Nach §§ 6, 18, 27 PflBG und §4 PflAPrV sind Praxisanleiter*innen gesetzlich verpflichtet sich, mindesten 24 Stunden je Jahr weiterzubilden, um bisherige Kenntnisse zu vertiefen und sich über aktuelle Neuerungen der relevanten Gesetze und Regularien zu informieren.

       

      Inhalte:

      • Überblick über Generationenmodelle (Babyboomer, Generation X, Y, Z, ggf. Alpha)
      • Merkmale und Werte der jeweiligen Generationen (z. B. Arbeitsmoral, Kommunikation, Technologieaffinität)
      • Einfluss des demografischen Wandels auf die Pflegebranche
      • Unterschiedliche Erwartungen an Führung, Arbeitsbedingungen und Teamkultur
      • Konfliktpotenziale zwischen den Generationen (z. B. Arbeitsstil, Feedbackkultur)
      • Umgang mit Vorurteilen und Stereotypen

       

      Zielgruppe:

      • Führungskräfte und Praxisanleiter*innen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen / Krankenhäusern